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  4. EDSA verabschiedet Leitlinien zur Pseudonymisierung und ebnet den Weg für eine bessere Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden
22.01.2025

EDSA verabschiedet Leitlinien zur Pseudonymisierung und ebnet den Weg für eine bessere Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat auf seiner Plenarsitzung im Januar 2025 Leitlinien zur Pseudonymisierung sowie eine Erklärung zum Zusammenspiel von Wettbewerbsrecht und Datenschutz angenommen.

EDSA klärt die Verwendung von Pseudonymisierung für die Einhaltung der DSGVO 

Die DSGVO führt den Begriff „Pseudonymisierung“* ein und bezeichnet ihn als Schutzmaßnahme, die geeignet und wirksam sein kann, um Datenschutzverpflichtungen nachzukommen. In seinen Leitlinien erläutert der EDSA die Definition und Anwendbarkeit von Pseudonymisierung und pseudonymisierten Daten sowie die Vorteile der Pseudonymisierung.

EDSA verabschiedet Leitlinien zur Pseudonymisierung und ebnet den Weg für eine bessere Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden | European Data Protection Board

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