Zum Hauptinhalt springen
  • Intern
  • DINI-Account
Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e.V.Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e.V.
  • DINI
    • Über uns
    • Gremien
    • Mitglieder
    • Satzung
    • Wahlordnung
    • Geschichte
    • DINI-Logos
  • Arbeitsgruppen
    • DINI/nestor-AG Forschungsdaten
    • E-Learning
    • Elektronisches Publizieren (E-Pub)
    • Forschungsinformationen & Systeme (FIS)
    • Kompetenzzentrum Interoperable Metadaten (KIM)
    • Künstliche Intelligenz
    • Lernräume
    • AG Personal
    • Videokommunikationstechnologien und ihre Anwendungsszenarien (VIKTAS)
    • ehemalige Arbeitsgruppen
  • Dienste & Projekte
    • DINI-Zertifikat
    • Liste der Publikationsdienste
    • Projekte
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltungskalender
    • Aktuelle DINI-Veranstaltungen
    • Vergangene DINI-Veranstaltungen
  • Wettbewerbe
    • Mit KI lernen: Intelligente Bildung für eine intelligente Zukunft
    • Beendete Wettbewerbe
  • Publikationen
    • DINI-Thesen
    • DINI-Publikationen
    • Mastodon und Blogs
    • DINItus Podcast

Sie sind hier:

  1. Favicon DINICreated with Sketch.
  2. Nachrichten
  3. Nachricht
  4. Symposium zu Fragen des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen
21.05.2019

Symposium zu Fragen des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, gemeinsam mit dem Deutschen Patent- und Markenamt am 21. Mai 2019 im Deutschen Patent- und Markenamt in München ein ganztägiges Symposium zu Fragen des gesetzlichen Vergütungssystems durchzuführen. Die Veranstaltung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit.

Hintergrund:

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode enthält folgende Maßgaben für das Vergütungssystem für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte (S. 132 / Zeile 6219):

„Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird. Wo immer möglich soll die Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben werden. Wir streben an, das gegenwärtig zeitaufwendige Schiedsstellenverfahren in einen schnelleren Entscheidungsprozess zu überführen.“

Die Veranstaltung wird sich also mit Fragen der Erhebung von Vergütungsansprüchen und damit verbundenen Problemen wie der Klärung von Tarifstreitigkeiten befassen. Fragen der Verlegerbeteiligung (siehe auch Artikel 12 des Vorschlags für eine Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt) sind nicht Gegenstand des geplanten Symposiums. Die damit verbundenen Fragen bleiben gesonderten Formaten vorbehalten.

Bitte melden Sie sich bei Interesse – unter Angabe der Institution, die Sie vertreten – bis zum 26. April 2019 per E-Mail unter folgender Adresse an:

veranstaltungsmanagement@dpma.de

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; eine Bestätigung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist. Bitte bringen Sie die Bestätigung mit zur Veranstaltung und zeigen Sie diese bei der Einlasskontrolle vor. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung